Rechtliches

Sparkx-Regeln

Im Folgenden werden die wichtigsten Regeln für deinen Besuch im Sparkx-Park aufgelistet. Die vollständige Hausordnung kannst du darunter lesen. Du solltest diese Regeln sorgfältig durchlesen. Mit dem Betreten des Parks erklärst du dich vollständig mit diesen Regeln sowie der Hausordnung von Sparkx einverstanden.

Sparkx-Regeln

Ab 16 Jahren dürfen Kinder den Park ohne Begleitung besuchen. Bist du jünger als 16 Jahre? Dan muss stets eine verantwortliche volljährige Begleitperson anwesend sein. Beim Kauf einer Eintrittskarte für Kinder werden immer die Daten der verantwortlichen Begleitperson abgefragt.

Ab 13 Jahren dürfen Kinder die Attraktionen im Park eigenständig betreten, unter der Verantwortung und Aufsicht einer verantwortlichen Begleitperson. Unter 13 Jahren müssen Kinder beim Betreten der Attraktionen im Park stets von einer verantwortlichen Begleitperson begleitetet werden.

Verantwortliche Begleitpersonen sind für die Sicherheit der Kinder unter ihrer Aufsicht verantwortlich. Verantwortliche Begleitpersonen, die nicht das Sorgerecht für das Kind haben, erklären, über 18 Jahre alt zu sein und die Zustimmung der Eltern oder des Vormunds zu besitzen.

Alle Besucher müssen sich jederzeit an alle Sicherheitsanweisungen im Park halten. Sparkx kann niemals haftbar gemacht werden, wenn der Besucher diese Sicherheitsanweisungen nicht beachtet hat.

Alle Besucher des Parks sind sich bewusst, dass mit der Ausübung der sportlichen Aktivitäten potenzielle Risiken verbunden sind, insbesondere die reale Möglichkeit, Verletzungen zu erleiden, die mit diesen Sportaktivitäten einhergehen.

Nicht alle Attraktionen sind für jeden geeignet, und die Besucher müssen sich dessen bewusst sein. Besucher, die Attraktionen betreten, obwohl ihre gesundheitliche Verfassung dagegen spricht (schwangere Frauen, Personen, die kürzlich im Krankenhaus waren, Asthmapatienten, Epileptiker usw.), tun dies stets auf eigenes Risiko.

Sparkx haftet nicht für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung von Gegenständen im und um den Park und/oder eine Attraktion.

Mit dem Betreten des Parks stimmt der Besucher zu, dass Videoaufnahmen gemacht werden, die ganz oder teilweise öffentlich zugänglich gemacht werden können, in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen, den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Datenschutzerklärung von Sparkx.

Bei Fragen kannst du dich an das Personal von Sparkx im Park wenden oder deine Frage an info@sparkx.com senden.

Hausordnung

Für einen reibungslosen Ablauf wurde eine Hausordnung erstellt, an die sich die Besucher des Parks der Sparkx Sportainment Group NV (im Folgenden „Sparkx“) halten müssen.

Allgemein

Jeder Besucher wird davon ausgegangen, dass er die Hausordnung zur Kenntnis genommen hat. Die Hausordnung ist am Empfang des Parks und auf der Website verfügbar. Jeder Besucher, der Sparkx betritt, stimmt der Hausordnung vorbehaltlos zu und hat sich entsprechend zu verhalten.

Sparkx behält sich das Recht vor, Besuchern, die möglicherweise eine Gefahr für die Sicherheit und Gesundheit anderer Besucher darstellen, den Zutritt zum Park zu verwehren. Dies kann der Fall sein, wenn ein Besucher sich störend oder belästigend verhält, Grenzen überschreitendes Verhalten zeigt oder unter Einfluss von Substanzen steht. Dies ist jedoch keine abschließende Liste unzulässigen Verhaltens.

Wenn ein Besucher die Parkordnung nicht einhält, kann er aufgefordert werden, den Park zu verlassen. Das Ticket wird nicht erstattet. Bei wiederholten Problemen kann der Zugang zum Park dauerhaft verweigert werden. Wenn ein Besucher sich weigert, den Park freiwillig zu verlassen, kann die Unterstützung der Polizei in Anspruch genommen werden.

Die Hausordnung legt die Verhaltensregeln fest, die im Park einzuhalten sind, und dient dazu, die Sicherheit und den Komfort aller Besucher zu gewährleisten. Die Besucher müssen die Regeln ernst nehmen und einhalten, um ein sicheres und angenehmes Erlebnis im Park zu garantieren.

Zutritt zum Park

Der Park behält sich das Recht vor, die Öffnungszeiten und die Öffnungsperioden zu ändern. Den Besuchern wird empfohlen, vor dem Besuch die Website zu konsultieren, um über eventuelle Änderungen informiert zu sein.

Außerdem ist es nicht erlaubt, einen Rucksack oder eine Tasche in den Park mitzunehmen. Den Besuchern wird empfohlen, nur kleine persönliche Gegenstände mitzunehmen, die in ihre Taschen passen. Es stehen Schließfächer zur Verfügung, in denen Gegenstände während des Besuchs aufbewahrt werden können.

Wenn die maximale Kapazität des Parks überschritten wird, behält sich Sparkx das Recht vor, zusätzlichen Besuchern an diesem Tag den Zutritt zum Park zu verweigern. In diesem Fall können nicht zugelassene Besucher keine Entschädigung verlangen.

Der Besucher muss spätestens 15 Minuten vor der auf der Eintrittskarte angegebenen Startzeit im Park anwesend sein. Wenn der Besucher später als 15 Minuten nach der Startzeit eintrifft, hat er keinen Anspruch auf zusätzliche Minuten im Park und auch keinen Anspruch auf Entschädigung oder Rückerstattung.

Abschließend sind Tiere, mit Ausnahme von Blindenführhunden und Assistenzhunden mit offizieller Hunde-Weste, im Park nicht erlaubt.

Kinder

Sparkx legt Wert darauf, die Eltern oder verantwortlichen Begleitpersonen von Kindern transparent über die Attraktionen zu informieren, die die Besucher im Park betreten können. Nicht jede Attraktion ist für alle Altersgruppen geeignet. Daher müssen Besucher und Begleitpersonen stets alle Sicherheitsmaßnahmen und Anweisungen zu den Attraktionen beachten.

Kinder müssen bis zum Alter von 16 Jahren von einer verantwortlichen volljährigen Begleitperson begleitet werden. Im Zweifelsfall kann die Vorlage eines Ausweises zur Altersüberprüfung verlangt werden.

Kinder ab 13 Jahren dürfen den Park eigenständig betreten, unter der Verantwortung und Aufsicht einer verantwortlichen volljährigen Begleitperson.

Pro 10 Kinder ist mindestens eine verantwortliche volljährige Begleitperson erforderlich.

Fragen zu bestimmten Attraktionen können jederzeit an das Personal im Park gestellt werden..

Haftung

Ein Besuch bei Sparkx ist mit potenziellen Risiken verbunden, insbesondere Sportverletzungen, die mit der Ausübung der sportlichen Aktivitäten einhergehen. Die Besucher sind verpflichtet, vor dem Betreten des Parks ihre körperliche Verfassung zu prüfen, sich über Risiken zu informieren und die Nutzungs- und Zugangsregeln sowie die Sicherheitsvorschriften einzuhalten. Sparkx hat das Recht, einzelnen Besuchern aus Sicherheitsgründen den Zutritt zu bestimmten Attraktionen zu verwehren, z. B. aufgrund ihrer Körpergröße, Körperbau, physischen oder mentalen Einschränkungen, dauerhaften oder vorübergehenden Behinderungen, Schwangerschaft usw. Ein Ausschluss aus Sicherheitsgründen stellt keine Diskriminierung dar, sondern dient lediglich dem Schutz der Besucher. Sparkx lehnt jede Haftung ab, wenn die Attraktionen mit dem Gesundheitszustand des Besuchers nicht vereinbar sind. Besucher, die Attraktionen trotz gesundheitlicher Einschränkungen (schwangere Frauen, Personen, die kürzlich im Krankenhaus waren, Asthmapatienten, Epileptiker usw.) oder entgegen den Sicherheitsanweisungen betreten, tun dies stets auf eigenes Risiko.

Das Betreten des Parks oder einer Attraktion durch eine minderjährige Person erfolgt auf Verantwortung der Eltern oder der volljährigen Begleitperson, die für die Aufsicht der Minderjährigen und die Einhaltung der Regeln durch diese verantwortlich sind. Es liegt in der eigenen Entscheidung und Einschätzung der Eltern oder der verantwortlichen volljährigen Begleitperson, ob die minderjährige Person den Park oder die Attraktionen betritt.

Allein der Besucher und/oder gegebenenfalls dessen Eltern oder verantwortliche volljährige Begleitperson haftet für jeden Schaden, der durch sein Handeln oder Unterlassen an Personen oder Eigentum verursacht wird, und stellt Sparkx von jeglichen Ansprüchen Dritter frei und schadlos. Durch das Betreten des Parks oder der Attraktion akzeptiert der Besucher und/oder gegebenenfalls dessen Eltern oder verantwortliche volljährige Begleitperson die mit dem Park und/oder der Attraktion verbundenen potenziellen Risiken.

Jeder Besucher ist während des gesamten Parkbesuchs (einschließlich beim Betreten der Attraktionen) selbst für seine mitgebrachten Gegenstände verantwortlich, z. B., aber nicht beschränkt auf Brille, Mütze/Hut, Schuhe, Handy oder Smartphone, Kinderwagen usw. Sparkx kann unter keinen Umständen für Schäden an und/oder Verlust dieser Gegenstände haftbar gemacht werden.

Sparkx haftet nicht für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung von Gegenständen im und um den Park und/oder eine Attraktion. Die Nutzung der Schließfächer erfolgt auf eigene Verantwortung und eigenes Risiko des Besuchers, und Sparkx übernimmt keine Haftung für das Verschwinden, den Verlust, Diebstahl oder Schäden an Gegenständen.

In jedem Fall ist die Schadensersatzpflicht von Sparkx, gleich aus welchem rechtlichen Grund, auf den Betrag beschränkt, der von der Versicherung von Sparkx ausgezahlt wird. Sollte Sparkx trotz der Bestimmungen dieser Regelung aus irgendeinem Grund für einen vom Besucher erlittenen Schaden haftbar gemacht werden, der nicht von der Versicherung gedeckt ist, ist die Haftung von Sparkx auf die Behebung vorhersehbarer, direkter und persönlicher Körperschäden des Besuchers beschränkt, wobei alle unvorhersehbaren und indirekten Schäden ausgeschlossen sind, wie z. B., aber nicht beschränkt auf, betriebliche Verluste, Einkommens- oder Gewinnverluste, Verlust von Kunden oder Verträgen sowie Verlust oder Beschädigung von Gegenständen.

Tickets

Kinder unter 5 Jahren (0–4 Jahre) dürfen den Park kostenlos betreten. Ab 5 Jahren ist der Eintritt kostenpflichtig. Bei Zweifel am Alter kann jederzeit ein Ausweis zur Altersüberprüfung verlangt werden. Ab 10 Jahren gilt für alle der Erwachsenentarif.

Das Abonnement ist streng persönlich und darf nicht weitergegeben werden. Bei festgestelltem Missbrauch behält sich Sparkx das Recht vor, das Abonnement ohne Entschädigung zu entziehen.

Verkaufte Eintrittskarten werden weder umgetauscht noch zurückerstattet. Verlorene Eintrittskarten werden nicht ersetzt. Beschwerden zu Tickets können an info@sparkx.com gesendet werden.

Sparkx behält sich jederzeit das Recht vor, die individuellen Parktarife zu ändern.

Schließfächer und Locker

Im Eingangsbereich des Parks stehen kostenlose Schließfächer zur Verfügung, um Gegenstände aufzubewahren. Die Schließfächer müssen am Ende des Tages geleert werden; andernfalls werden sie von den Mitarbeitenden von Sparkx geleert.

Sparkx ist nicht verantwortlich für Diebstahl oder Einbruchsversuche an den Schließfächern.

Es ist verboten, Gegenstände unbeaufsichtigt irgendwo im Park zurückzulassen. Verdächtige unbeaufsichtigte Gegenstände werden von Sparkx und/oder den Polizeidiensten entfernt.

Öffentliche Ordnung, gute Sitten und Sicherheit

Alle Besucher müssen sich anständig und sittsam verhalten, die öffentliche Ordnung respektieren und kein grenzüberschreitendes Verhalten zeigen. Niemand darf sich durch das Verhalten, die Haltung oder Äußerungen eines Besuchers belästigt fühlen.

Die Besucher werden gebeten, nicht anstößige und geeignete (Sport-)Kleidung sowie Schuhe im Sparkx-Park zu tragen. Die Besucher müssen jederzeit identifizierbar sein.

Es ist im Sparkx-Park verboten:

Im gesamten Park zu rauchen. Dieses allgemeine Rauchverbot gilt auch für elektronische Zigaretten.

Sich am Eingang des Parks anzubieten oder sich im Park aufzuhalten unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder anderen berauschenden Mitteln.

Lautstarke Musikanlagen in den Park zu bringen;

Feuerwerk, Waffen, Messer und/oder anderes explosives Material in den Park mitzubringen oder damit zu handeln;

Drogen oder Alkohol oder sonstige betäubende Mittel in den Park mitzubringen und/oder im Park zu konsumieren oder zu handeln, ebenso sich am Eingang des Parks anzubieten oder sogar zu versuchen, andere zum Konsum anzustiften;

Handel im Park treiben;

Druckerzeugnisse und ähnliche Flugblätter zu verbreiten oder anzubringen oder Meinungsumfragen durchzuführen, ohne vorherige schriftliche Genehmigung des Parks;

Gegenstände zu entwenden oder zu beschädigen, die Eigentum des Parks, des Parkpersonals oder anderer Parkbesucher sind;

Besucher zu belästigen und/oder Parkmitarbeiter daran zu hindern, ihre Arbeit auszuüben oder zu belästigen, sowie Aggression gegenüber anderen Besuchern und/oder Parkmitarbeitern zu zeigen;

Jegliche Art von Vandalismus zu begehen oder sich der Bildung von Banden schuldig zu machen, insbesondere indem man sich in Gruppen unangemessen und/oder randalierend (nicht abschließend) auf dem Parkgelände verhält;

Versammlungen abzuhalten und/oder eine Rede zu halten, Propaganda zu betreiben, Mitgliedsbeiträge zu erheben, Geldsammlungen durchzuführen oder Gegenstände kostenlos zu verteilen, zu tauschen oder zum Verkauf anzubieten auf dem Parkgelände, ohne vorherige schriftliche Genehmigung des Parks;

Diensträume oder Dienstwege zu betreten, auch wenn diese zufällig nicht verschlossen sein sollten;

Die Benutzung oder Mitnahme von Handsticks für (mobile) Kameras oder Selfiesticks in den Attraktionen ist untersagt. Eine GoPro-Kamera ist jedoch mit Brustgurt erlaubt;

Gefährliches Verhalten für sich selbst und für andere zu zeigen;

Drohnen im Park starten oder landen zu lassen, es sei denn, dafür wurde eine spezielle Genehmigung erteilt;

Diese Liste ist nicht abschließend.

In all den oben genannten Situationen entscheidet die Parkleitung souverän über die Entfernung der betreffenden Person oder Personen und/oder über die Hinzuziehung der Polizei zur Unterstützung. Es ist eine Verwaltungsgebühr von mindestens 50 € pro Person zu zahlen. Dagegen ist kein Rechtsmittel möglich.

Die Besucher sind persönlich verantwortlich für Schäden, die sie durch Unvorsichtigkeit, Fehler oder Nachlässigkeit anderen Besuchern, dem Personal oder den Parkanlagen zufügen. Begleitete Personen fallen unter die ausschließliche Verantwortung ihrer Begleiter. Sparkx kann nicht für von Besuchern verursachte Schäden haftbar gemacht werden.

Verlassen des Parks

Alle Besucher müssen den Park spätestens zur Schließzeit verlassen, andernfalls ist ihre Anwesenheit unzulässig und es ist eine Verwaltungsgebühr von mindestens 50 € pro Person zu zahlen.

Zugang zu den Attraktionen

Die Besucher müssen die öffentlich an jeder Attraktion ausgehängten Anweisungen bezüglich Zutrittsbedingungen, Sicherheit und praktischer Organisation beachten. Dagegen ist kein Rechtsmittel möglich.

Für bestimmte Attraktionen kann das Tragen spezieller Schuhe erforderlich sein (z. B. Trampolin / Ninja Warrior). Dies wird immer direkt an der jeweiligen Attraktion angezeigt.

Für bestimmte Attraktionen ist es strengstens untersagt, lose Gegenstände jeglicher Art (Brillen, Handtaschen, Handys, Schals, Selfiesticks, GoPro-Handsticks, Kameras, nicht abschließend…) mit auf die Attraktion zu nehmen. Dies wird jeweils am Eingang der Attraktion angezeigt. Besucher werden gebeten, diese Gegenstände vor Betreten der Attraktion in den dafür vorgesehenen Regalen oder Behältern an der Attraktion zu hinterlassen. Der Besucher bleibt jederzeit für diese Gegenstände verantwortlich. Das Park kann unter keinen Umständen für Schäden an oder den Verlust dieser Gegenstände haftbar gemacht werden. Sollten Besucher trotz der Ankündigung des Verbots lose Gegenstände mit auf die Attraktion nehmen, kann Sparkx nicht für eventuelle Schäden an oder den Verlust dieser Gegenstände verantwortlich gemacht werden.

Für bestimmte Attraktionen kann eine Beschränkung des Gewichts, der Körpergröße oder des Alters gelten.

Auf den Attraktionen müssen sich die Besucher wie vorsichtige und vernünftige Personen verhalten. Andernfalls können im Schadensfall weitere Schritte gegen diesen unvorsichtigen und/oder unvernünftigen Besucher eingeleitet werden.

Das vom Park eingesetzte Personal leitet die Attraktion und bedient diese. Die Besucher müssen den Anweisungen des Bedienpersonals Folge leisten. Unter bestimmten Umständen können einzelne Attraktionen (vorübergehend) geschlossen werden. Dies gilt auch im Falle technischer Eingriffe und/oder Wartungsarbeiten. Die Entscheidung über eine (vorübergehende) Schließung trifft Sparkx, und dagegen ist kein Rechtsmittel möglich. Die Schließung einer oder mehrerer Attraktionen berechtigt in keinem Fall zu einer teilweisen oder vollständigen Rückerstattung des Eintrittstickets.

An weniger besuchten Tagen und/oder zu bestimmten Zeiten werden die Attraktionen abwechselnd oder später geöffnet bzw. früher geschlossen. Das abwechselnde oder spätere Öffnen bzw. frühere Schließen der Attraktionen wird an der jeweiligen Attraktion angezeigt. Dies berechtigt in keinem Fall zu einer teilweisen oder vollständigen Rückerstattung des Eintrittstickets.

Der Bediener kann entscheiden, einer Person den Zugang zur Attraktion zu verweigern, wenn sich dieser Besucher nicht an die Regeln dieser Vorschriften hält. Für Personen mit Behinderung und ihre Begleiter gelten spezielle Regeln. Diese sind demnächst im „Leitfaden für Personen mit Behinderung und ihre Begleiter“ verfügbar, der an der Rezeption oder auf der Website einsehbar ist.

Warteschlangen

Der Besucher ist verpflichtet, den klar gekennzeichneten Warteschlangen zu folgen und seine Reihe abzuwarten. Bei Missbrauch kann der Zugang zum Park verweigert werden.

Die Eingänge, Ausgänge und Notausgänge des Parks und der verschiedenen Attraktionen dürfen niemals blockiert werden. Kinderwagen/Bollerwagen müssen an den dafür vorgesehenen Plätzen oder an Stellen abgestellt werden, die den Durchgang nicht behindern und außerhalb der Attraktionen liegen (einschließlich Warteschlangen und Wartebereiche). Aus Sicherheitsgründen können Kinderwagen entfernt werden.

Jeder Besucher muss die Attraktion nach Ende der Fahrt verlassen. Möchte der Besucher die Attraktion erneut nutzen, muss er sich erneut in die oben beschriebenen Warteschlangen einreihen.

Rauchen, die Nutzung einer elektronischen Zigarette sowie Essen und Trinken sind in allen Attraktionen und Warteschlangen (sowohl überdacht als auch im Freien) verboten.

Die Warteschlangen der Attraktionen werden zur Schließzeit des Parks geschlossen, sofern am Eingang der Attraktion nicht anders kommuniziert.

Hygieneeinrichtungen

Innerhalb von Sparkx sind mehrere gekennzeichnete Toiletten vorhanden. Es ist verboten, sanitäre Bedürfnisse an nicht dafür vorgesehenen Stellen zu verrichten.

Kinderbetreuung ist nur an den dafür vorgesehenen und klar gekennzeichneten Stellen erlaubt.

Es ist nicht erlaubt, Gegenstände in die Toiletten zu werfen. Damenbinden, Windeln, Feuchttücher und Ähnliches müssen in den sanitären Abfalleimern entsorgt werden.

Fundgegenstände

Jeder Besucher ist für seine eigenen Gegenstände verantwortlich. Gefundene Gegenstände müssen stets am Empfang am Parkeingang abgegeben werden. Sparkx kann nicht für Diebstahl, Schäden oder Unfälle im Zusammenhang mit verlorenen Gegenständen haftbar gemacht werden. Meldungen über verlorene Gegenstände mit einer genauen Beschreibung des Gegenstands können per E-Mail an folgende Adresse gesendet werden: info@sparkx.com.

Fundgegenstände werden maximal 1 Monat aufbewahrt.

Essen und Trinken

Eine Übersicht über die verwendeten Zutaten und die Zusammensetzung der Gerichte in Bezug auf Allergene kann vor dem Besuch schriftlich unter info@sparkx.com angefordert werden.

Gekaufte Mahlzeiten und/oder Getränke werden weder umgetauscht noch zurückgenommen. Nach dem Kauf verzichtet der Käufer auf jegliche Diskussion diesbezüglich. Im Falle einer Beschwerde über die Mahlzeit muss der Besucher dies umgehend dem Abteilungsleiter des Parks melden.

Der Park weist Personal zu, das für die jeweilige Ess- oder Getränkestelle verantwortlich ist. Die Besucher müssen den Anweisungen des jeweiligen Personals Folge leisten.

Es ist verboten, Lebensmittel- und/oder Getränkepakete in den Park mitzunehmen oder im Gastronomiebereich zu konsumieren. Nach dem Eingang steht jederzeit kostenloses Wasser zur Verfügung.

Diebstahl

Jeder, der sich des (versuchten) Diebstahls schuldig macht, wird dauerhaft der Zugang zum Park verweigert und sofort des Geländes verwiesen. Dagegen ist kein Rechtsmittel möglich. Zusätzlich zum Wert der gestohlenen Gegenstände ist eine Verwaltungsgebühr von mindestens 50 € zu zahlen. Sparkx behält sich das Recht vor, Anzeige bei den zuständigen Behörden zu erstatten und ihre Rechte an den gestohlenen Gegenständen geltend zu machen.

Brand oder Unfall

Bei Brand, Unfall, Evakuierung … müssen die Anweisungen der Parkleitung oder der Sicherheitskräfte strikt und ohne Diskussion befolgt werden.

Bei einer Evakuierung ist das erneute Betreten der evakuierten Gebäude/Attraktionen ohne Erlaubnis des vom Park Beauftragten nicht gestattet.

Alle Unfälle und Verletzungen müssen unverzüglich den Sportanimateuren zur Registrierung, Überprüfung und gegebenenfalls Versorgung gemeldet werden. Unfälle und/oder Verletzungen, die während des Parkbesuchs nicht den Sportanimateuren gemeldet werden, gelten als nicht im Park geschehen.

Verarbeitung personenbezogener Daten

Für alle Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten der Parkbesucher wird auf die Datenschutzrichtlinie von Sparkx verwiesen, die auf der Website verfügbar ist. Durch die Erstellung eines Sparkx-Kontos gilt der Besucher als mit der Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß der Datenschutzrichtlinie einverstanden.

Bildmaterial

Im Park werden Aufnahmen durch Überwachungskameras gemacht. Die Nutzungsrechte dieses Bildmaterials liegen beim Park; dementsprechend kann dieses Material von Sparkx gemäß der geltenden Gesetzgebung verwendet und auf Anfrage der Justizbehörden übergeben werden.

Es ist möglich, dass während eines Parkbesuchs Fotos gemacht oder Aufnahmen erstellt werden (mit anderen Kameras als den Überwachungskameras). Diese Aufnahmen erfolgen grundsätzlich nicht gezielt. Nur mit Zustimmung des jeweiligen Besuchers werden gezielte Aufnahmen gemacht. Bei minderjährigen Besuchern muss der volljährige Begleiter diese Zustimmung erteilen.

Für weitere Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten, die in diesem Zusammenhang erfolgt, und über die Rechte, die Besucher diesbezüglich ausüben können, wird auf die Datenschutzrichtlinie von Sparkx verwiesen (siehe auch „Verarbeitung personenbezogener Daten“).